Die AGB des Alpenvereins Rottenburg am Neckar
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Fassung vom 29. Oktober 2020 (incl. Änderungen: 09.07.2024 Kap. 13)
1. Teilnahme an einer Veranstaltung des Alpenvereins Rottenburg
Die Veranstaltungen des Alpenvereins Rottenburg, Sektion des Deutschen Alpenvereins e.V. (i.F. Alpenverein Rottenburg) werden in den Sektionsnachrichten und anderen Medien wie der Homepage des Vereins veröffentlicht. Die Ausschreibung enthält detaillierte Informationen zur Veranstaltung, zu notwendigen Voraussetzungen, zu Gebühren und zur Anmeldung.
An Veranstaltungen des Alpenvereins Rottenburg können nur Mitglieder des Alpenvereins Rottenburg teilnehmen. Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen an künstlichen Anlagen und (gekennzeichnete) Veranstaltungen, bei denen auch Gäste willkommen sind. Mitglieder anderer Sektionen des Deutschen Alpenvereins werden gebeten, eine Gastmitgliedschaft (C-Mitglied) zu beantragen.
Die Veranstaltung des Alpenvereins Rottenburg werden vom Veranstaltungsleiter organisatorisch und vom Tourenleiter fachlich – meist in Personalunion – durchgeführt.
2. Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr Verhalten
Die Veranstaltungen des Alpenvereins Rottenburg erfordern die in der Ausschreibung angegebene Leistungsfähigkeit an technischem Können und Kondition. Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass dadurch die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird.
Der Tourenleiter kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fernbleiben.
Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert oder gefährdet wird, oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden. Ebenso können Sie für zukünftige Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises.
Wurde ein Teilnehmer aus o.g. Gründen durch den Tourenleiter von einer Veranstaltung ausgeschlossen, sind sämtliche durch ihn verschuldete Folgekosten von ihm zu tragen. Wenn Sie ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) haben, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Sie verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn darüber zu informieren.
3. Anmeldung, Bezahlung
Die Anmeldung erfolgt online über den Internetauftritt oder per Post oder E-Mail ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular über die Geschäftsstelle des Alpenvereins Rottenburg.
Die Auswahl der Teilnehmer obliegt dem jeweiligen Veranstaltungsleiter/Tourenleiter. Kriterien für die Auswahl sind: Qualifikation und Eignung des Teilnehmers, Mitgliedschaft im Alpenverein Rottenburg, Datum der Anmeldung, weitere in der Ausschreibung genannte Kriterien.
Die Anmeldung wird gültig nach Anmeldebestätigung durch den Veranstaltungsleiter und der Bezahlung der damit fälligen Teilnahmegebühr und Vorauszahlungen.
4. Gebühren
Die Teilnahmegebühr beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Kursgebühr.
Vorauszahlungen: Aus organisatorischen Gründen muss der Veranstaltungsleiter ggf. Reservierungen z.B. für Hütten vornehmen. Für Kosten der Reservierung, Anzahlungen für Übernachtung, Reisekosten (z.B. Bahn) oder dergleichen können Vorauszahlungen durch den Teilnehmer erforderlich werden. Diese werden bei der Bestätigung durch den Veranstaltungsleiter genannt und mit der Kursgebühr fällig.
Nebenkosten: Eintrittsgelder und Sachkosten wie Unterkunft, Bergbahnen, Verpflegung, Reisekosten usw. sind, wenn nicht anders angegeben, vom Teilnehmer zu tragen. Über den ungefähr zu erwartenden Umfang der voraussichtlich entstehenden Kosten erteilt der Veranstaltungsleiter Auskunft.
5. Absage durch die Sektion
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Erfolgt die Absage aus Gründen, die der Alpenverein Rottenburg nicht zu vertreten hat, z.B. die Absage aus Sicherheitsgründen, aufgrund der Witterungs- oder Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Tourenleiters, werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Forderungen von Dritten (z.B. Vorauszahlungen für Reservierung, Anzahlung oder Reisekosten) müssen durch den Teilnehmer abgegolten werden, verbleibende Vorauszahlungen werden erstattet.
Bei Ausfall eines Tourenleiters kann die veranstaltende Sektion einen Ersatzleiter einsetzen.
6. Abbruch der Veranstaltung durch die Sektion
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung von Teilnahmegebühren, Vorauszahlungen oder Nebenkosten. Eine mangelhafte Erfüllung des Vertrages kann daraus nicht abgeleitet werden.
7. Vorzeitige Abreise oder Ausschluss
Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall des Teilnehmers während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Tourenleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung von Teilnahmegebühren, Vorauszahlungen oder Nebenkosten.
8. Stornierung durch den Teilnehmer
Tritt der Teilnehmer nach der Anmeldebestätigung durch den Veranstaltungsleiter von der Tour zurück, so kann ein geeigneter Ersatzteilnehmer teilnehmen. In diesem Fall tritt der Ersatzteilnehmer anstelle des angemeldeten Teilnehmers. Der Alpenverein Rottenburg ist in diesem Falle nicht verpflichtet, bereits geleistete Teilnahmegebühren oder Vorauszahlungen der Teilnehmer / Ersatzteilnehmer zu verrechnen.
Kann kein Ersatz benannt werden, so muss der Teilnehmer die Teilnehmergebühr bezahlen, bereits geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet. Auch bereits durch den Alpenverein geleistete Zahlungen an Dritte (z.B. Vorauszahlungen für Reservierung, Anzahlung oder Reisekosten), welche von diesen nicht erstattet werden, werden dem Teilnehmer nicht zurückgezahlt.
9. Haftung und Versicherung
Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (siehe Punkt 10 „Erhöhtes Risiko im Gebirge“). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Bei Veranstaltungen obliegt die Aufsichtspflicht für Kinder generell den Erziehungsberechtigten.
10. Erhöhtes Risiko im Gebirge
Im Berg- und Klettersport besteht ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko, z.B. Sturz- oder Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc.
Diese Risiken können auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den oder die Tourenleiter nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Die Tourenleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Trainer oder Fachübungsleiter, nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer. Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen.
Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsicht, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit seiner Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung verbunden sein können.
11. Ausrüstung
Die notwendige Ausrüstung wird in der Ausschreibung der Veranstaltung und/oder der Vorbesprechung genannt. Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Hinweis: Viele Grundausrüstungsgegenstände können – solange der Vorrat reicht – gegen geringe Gebühr ausgeliehen werden.
12. An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung.
13. Foto- und Filmrechte
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung mit der Veröffentlichung von Foto- und Filmmaterial für Vereinszwecke (z. B. Internetauftritt, Sektionsnachrichten, Sektionsvorträge) einverstanden.
Wir weisen darauf hin, dass bei den Veranstaltungen des Jahresprogramms Fotos und Filmaufnahmen erstellt werden können, die durch den Alpenverein Rottenburg auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, Büchern und fotomechanischen Vervielfältigungen zur Berichterstattung über die Veranstaltung verwendet werden können.
Verantwortliche Stelle ist der Alpenverein Rottenburg, der diese Aufnahmen auf Grund seines berechtigten Interesses an der Berichterstattung über diese Veranstaltung erstellt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf und Widerspruch, wenn wir Ihre Daten auf Grund unserer berechtigten Interessen verarbeiten, Datenübertragung, und Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Ihre Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Berichterstattung verarbeitet.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, informieren Sie bitte Ihre Veranstaltungsleiter oder kontaktieren Sie die Datenschutzbeauftragten: datenschutz@alpenverein-rottenburg.de
14. Datenschutz
Der Alpenverein Rottenburg versichert, dass die zur Tourenanmeldung erhobenen persönlichen Daten ausschließlich für die Planung und Durchführung der jeweiligen Tour verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.